Der Antwort zufolge haben die jeweiligen Bundesregierungen seit 1994 in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums dargelegt, dass die Partei Die Linke – zuvor Die Linkspartei.PDS beziehungsweise Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) – ”insgesamt in ihren Aussagen und ihrer politischen Praxis tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen“ biete. Wie die Bundesregierung hinzufügt, wird die Partei dem gesetzlichen Auftrag entsprechend durch das BfV beobachtet, was ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geschehe.
Für die Bewertung der Partei sei deren gesamtes Auftreten in der Öffentlichkeit maßgebend, heißt es in der Vorlage weiter. In diesem Sinne würden personen- und sachbezogene Informationen, die bei der Beobachtung der Partei anfallen und für ihre Bewertung relevant sind, in der Sachakte festgehalten. Soweit die parlamentarische Tätigkeit oder parlamentarische Funktion für die Bewertung der Gesamtpartei von Bedeutung ist, würden Informationen dazu ebenfalls sach- und personenbezogen in der Akte festgehalten.
Laut Bundesregierung enthält die Akte unter anderem biografische Daten der Abgeordneten, deren Funktionen innerhalb der Partei, ”Mitgliedschaften in extremistischen Zusammenschlüssen der Partei“ sowie ”Kontakte zu extremistischen Gruppierungen“. Die Informationen stammen laut Regierung insbesondere aus Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen und dem Internet sowie aus offen zugänglichen Verlautbarungen der Partei, ihrer Untergliederungen und Funktionäre. Dies schließe jedoch nicht aus, dass sich in der Sachakte auch ”im Einzelfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden, die im Rahmen einer auf andere Beobachtungsobjekte abzielenden Informationsbeschaffung des BfV oder im Rahmen der Beobachtungstätigkeit der Länder angefallen sind“.
Über andere Fraktionen des Bundestages hat das BfV laut Antwort keine Sachakte angelegt. Bekannt ist der Bundesregierung den Angaben zufolge indes, ”dass mehrere ausländische Nachrichtendienste im Rahmen ihrer nachrichtendienstlichen Aufklärung in Deutschland auch Fraktionen und Abgeordnete des Deutschen Bundestages beobachten“, was mit offenen und verdeckten Maßnahmen geschehe. So gehöre die Informationsbeschaffung im politischen und parlamentarischen Raum zu den Schwerpunkten der Beschaffungsbemühungen einiger Nachrichtendienste. Dies umfasse Politikfelder, in denen Entscheidungen vorbereitet oder getroffen werden, die die Interessen dieser Länder berühren. Das BfV unterrichte im Einzelfall betroffene Abgeordnete oder ihre Mitarbeiter über ihm bekannt gewordene Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste.
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