Laut Bundesregierung ist das bisherige Ausstattungskonzept des Bundes auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 27. Juli 2009 umgestellt worden. Mit der Umsetzung des neuen Ausstattungskonzepts sei begonnen worden, heißt es in der Antwort. ”Nicht mehr konzeptkonforme Ausrüstungsgegenstände“ würden den Ländern ”unter der Voraussetzung des Weiterbetriebs im Katastrophenschutz ohne Wertausgleich angeboten“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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