Der Bundesrat äußerte sich in einer Stellungnahme kritisch zu dem Gesetzentwurf und fordert Änderungen der Berechnungsformel. Hauptkritikpunkt der Länder: Die bisher maßgebliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Die vorgesehene Bundesbeteiligung ”ist nicht auskömmlich, um eine ausreichende Entlastung der Kommunen zu erreichen“, heißt es in der Begründung.
Die Bundesregierung lehnt eine Änderung der Berechnungsformel ab. ”Würde die Forderung des Bundesrates umgesetzt, die Bundesbeteiligung gemäß der Ausgabenentwicklung anzupassen, hätte der Bund steigende Ausgaben für Unterkunft und Heizung unabhängig von deren Ursachen zu tragen“, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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