Auch müssten die Schicksale der Abgeschobenen aufgeklärt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Die Erkenntnisse über den Umgang mit den Betroffenen solle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei seiner Anerkennungspraxis berücksichtigen.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf von Menschenrechtsorganisationen dokumentierte Fälle, in denen im Rahmen des Anfang 2009 in Kraft getretenen Rückübernahmeabkommens nach Syrien Abgeschobene direkt nach der Einreise in das Land inhaftiert und misshandelt worden seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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