Pressemeldung -
28.01.2005Monika Griefahn: "Rundfunkgebührenpflicht
für PCs keine unangemessene Mehrbelastung"
Zur gegenwärtigen Debatte
über die Einbeziehung von PC's in die
Rundfunkgebührenpflicht erklärt im Hinblick auf den 8.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Vorsitzende des Ausschusses
für Kultur und Medien, Monika Griefahn:
"Die Einbeziehung internetfähiger PCs in die
Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 ist eine
verbraucher- und unternehmensfreundliche Neuregelung. Von einer
mittelstands- oder gar innovationsfeindlichen Gestaltung kann in
diesem Zusammenhang keinesfalls die Rede sein. Dies wurde in einem
Expertengespräch nochmals deutlich, das der Unterausschuss
"Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und Medien
kürzlich zu diesem Thema geführt hat.
Entscheidend ist nach wie vor die umfassende Befreiung für
Zweitgeräte zur privaten Nutzung, von der alle Haushalte
profitieren, die bereits Rundfunkgebühren zahlen. Diese
Befreiung gilt auch für internetfähige PCs. Nur wenn
bisher kein Fernseher oder Radio angemeldet ist, wird eine
Gebühr auf den Internet-PC erhoben. Unternehmen müssen
pro Betriebsstätte lediglich für einen Internet-PC eine
Rundfunkgebühr entrichten. Die praktischen Auswirkungen dieser
Neuregelung sind daher insgesamt als eher gering
einzuschätzen. Die gebührensystematische
Berücksichtigung von internetfähigen PC's ist aber
aufgrund der technischen Entwicklung durchaus geboten und
führt in der vorgesehenen Form zu keinerlei unangemessenen
Belastungen von Haushalten oder Unternehmen, wie einige
Verbandsvertreter gerne glauben machen wollten. Allein für die
Hotelbranche ist eine deutliche Mehrbelastung zu erwarten, die auch
ich kritisch sehe. Dies hängt jedoch in erster Linie mit der
Einschränkung des so genanten "Hotelprivilegs" zusammen.
Allerdings liegt der gesamte Regelungsbereich ausschließlich
in der Zuständigkeit der Länder, so dass wir seitens des
Bundes hier nur an die Länder appellieren können."