Pressemeldung -
27.04.2005Gemeinsame Erklärung zwischen dem Deutschen
Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress
Der Deutsche Bundestag und der Chinesische
Nationale Volkskongress wollen ihre Kontakte intensivieren.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Vorsitzende des
Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der
Volksrepublik China Wu Bangguo haben dazu heute in einer in Peking
unterzeichneten gemeinsamen Erklärung Einzelheiten vereinbart.
Genannt werden unter anderem gegenseitige Besuche von
Parlamentariern, gemeinsame Veranstaltungen sowie der Austausch von
Dokumenten und Fachinformationen. Bundestagspräsident Thierse
hält sich auf Einladung des Volkskongresses derzeit mit einer
Bundestagsdelegation zu politischen Gesprächen in China auf
und trifft am Samstag, 30. April, mit Staatspräsident Hu
Jintao zusammen.
Die heute unterzeichnete Gemeinsame Erklärung hat folgenden
Wortlaut:
Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Vorsitzende
des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der
Volksrepublik China
würdigen den guten Stand der Beziehungen zwischen dem
Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen
Volkskongress,
betonen die wichtige Rolle der jeweiligen
Parlamentariergruppen,
unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem
Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress
für die Vertiefung der deutsch-chinesischen Beziehungen
und
bekunden als Ergebnis ihrer freundschaftlichen Gespräche
die Bereitschaft, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem
Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress
in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten nach besten Kräften weiterhin zu
fördern.
Beide Seiten äußern die Erwartung, dass die
Fortsetzung des bisherigen Austausches und der Zusammenarbeit
zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen
Volkskongress sich konzentrieren wird auf
gegenseitige Besuche führender Persönlichkeiten des
Ständigen Ausschusses des Chinesischen Nationalen
Volkskongresses und des Deutschen Bundestages,
gegenseitige Besuche von Parlamentariergruppen,
gegenseitige Besuche von Fachausschüssen,
die Organisation von Symposien,
die Organisation von Seminaren/Fortbildungen,
den Austausch von Dokumenten und Unterlagen sowie fachlichen
Informationen.
Beide Seiten gehen davon aus,
dass die Kosten der Vorhaben im Bereich eines solchen
Austausches und einer solchen Zusammenarbeit nach dem Grundsatz der
Gegenseitigkeit vom Deutschen Bundestag und vom Chinesischen
Nationalen Volkskongress zu jeweils gleichen Teilen getragen werden
sollen,
dass bei gegenseitigen Besuchen der Gastgeber alle Kosten mit
Ausnahme der internationalen Reisekosten übernehmen soll
und
dass bei Fortbildungsaktivitäten die Entsendeseite die
Kosten der Teilnehmer vollständig tragen soll,
es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes abgesprochen
würde.
Beide Seiten teilen die Auffassung, dass es sich für den
Deutschen Bundestag und den Chinesischen Nationalen Volkskongress
als zweckmäßig erweisen könnte, die im Rahmen des
Austausches und der Zusammenarbeit geplanten Aktivitäten -
unter Berücksichtigung der Legislaturperioden - nach
gegenseitiger Abstimmung in einem Programm festzuhalten, soweit die
ständigen und aktuellen Aufgaben des Deutschen Bundestages und
des Chinesischen Nationalen Volkskongress dies zulassen.
Beide Seiten weisen auf die Möglichkeit hin,
gegebenenfalls auch andere Institutionen zur Teilnahme an geplanten
Vorhaben im Bereich Austausch und Zusammenarbeit einzuladen, soweit
solche Institutionen im Rahmen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte
hieran interessiert sein könnten.
Beide Seiten heben hervor, dass es dem Deutschen Bundestag und
dem Chinesischen Nationalen Volkskongress jederzeit unbenommen ist,
sich - je nach den aktuellen Gegebenheiten - über die Art und
Weise der Gestaltung und insbesondere auch der Durchführung
des Austausches und der Zusammenarbeit in geeigneter Form zu
verständigen.