Zur Revision der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Ökoverordnung) erklärt Ulrike Höfken, Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der EG-Ökoverordnung gibt Anlass zur Sorge, dass der Schutz vor irreführenden Kennzeichnungen zukünftig nicht mehr gewährleistet ist und die Verbraucherinnen und Verbraucher vermehrt „Pseudo-Bioprodukten“ auf den Leim gehen. Der Anwendungsbereich der Verordnung darf nicht eingeschränkt werden. Das in Deutschland bewährte Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen unter staatlicher Aufsicht muss beibehalten werden. Eine totale Verstaatlichung des Kontrollsystems, wie von der EU-Kommission vorgesehen, ist abzulehnen.
Diese Einschätzung stößt im Bundestag auf breite Zustimmung, der gestern einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit angenommen hat. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnungsvorschläge in der vorliegenden Form zurückzuweisen.
Durch die öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages am 17. Mai 2006 war bereits deutlich geworden, dass sowohl die betroffenen Verbände aus Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft als auch die unabhängigen Experten in den wesentlichen Kritikpunkten an der Verordnung übereinstimmen:
In einem Brief an die EU-Kommission habe ich der zuständigen Kommissarin Mariann Fischer Boel die Position des Deutschen Bundestages übermittelt und sie darum gebeten, bei der Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau in Europa Sorge zu tragen, dass bewährte Regelungen beibehalten, die Standards nicht gesenkt, sondern angehoben und die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor einer Täuschung durch Pseudo-Bioprodukte wirksam geschützt werden.