Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Bundesregierung fünf Vorbehalte geltend gemacht. Zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen im nationalen Recht haben bewirkt, dass nur noch der unter Punkt IV erklärte ausländerrechtliche Vorbehalt Bestand hat.
Die Rücknahme dieses Vorbehalts war bereits in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch die Kinderkommission hatte sich in der 14. und 15. Wahlperiode intensiv mit der Problematik befasst und die Bundesregierung mit Beschluss vom 14. Januar 2004 zur Rücknahme aufgefordert. In dieser Wahlperiode hat sie die Frage erneut aufgegriffen und beraten. Ihre Position besteht unverändert.
Die Kinderkommission appelliert nochmals an die Bundesländer, einer Rücknahme der Vorbehalte zuzustimmen. Andernfalls fordert sie die Bundesregierung auf, die Rücknahme ohne dieses Einvernehmen umgehend zu veranlassen.