Wahlprüfungsausschuss
Überprüfung der Wahlen
Die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zum
Deutschen Bundestag (und derzeit noch der Wahl der deutschen
Mitglieder des Europäischen Parlaments) ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes (bzw.
§ 26 des Europawahlgesetzes) Aufgabe des Bundestages. Dessen
Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss
vorbereitet.
Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.