Eine effektive Gesetzgebung ist untrennbar mit einer ausgeprägten parlamentarischen Ressortkontrolle verbunden. Dies gilt im Besonderen für einen typischen Gesetzgebungsausschuss wie den Innenausschuss, auch wegen dessen parlamentarischer Federführung für den hochsensiblen Bereich der inneren Sicherheit. Deshalb haben die Berichtspflichten der Bundesregierung im Innenausschuss auch in der 16. Legislaturperiode eine große Bedeutung erlangt. Zahlreichen Berichtsanforderungen musste das Bundesministerium des Innern nachkommen. Die Tagesordnungen der einzelnen Sitzungen sprechen hier ein beredtes Zeugnis. Neben dieser ausgeprägten parlamentarischen Ressortkontrolle lag naturgemäß der Hauptschwerpunkt der Arbeit in der Behandlung von Gesetzesvorlagen und deren Aufbereitung für die Aussprachen und Beschlüsse im Plenum des Deutschen Bundestages.
Das für den Innenausschuss im Wesentlichen maßgebliche Regierungsressort, das Bundesinnenministerium, dient mit seinen Kabinettsvorlagen bereits als Gradmesser für die korrespondierenden Gesetzesberatungen des Innenausschusses. Wiederum lag das Bundesinnenministerium mit 213 Kabinettsvorlagen, die in den 163 Kabinettssitzungen behandelt wurden, in der Spitzengruppe der Regierungsressorts bei der Zahl der Vorlagen. Diese Vorlagenanzahl weist bereits auf aufwendige Gesetzesberatungen hin.
Vor diesem Hintergrund behandelte der Innenausschuss zusammen mit Fraktionsanträgen insgesamt 407 Vorlagen, davon 101 Gesetzentwürfe, 117 Anträge, 22 Berichte bzw. Unterrichtungen und 167 EU-Vorlagen.
25 Anhörungen hat der Innenausschuss zur Unterstützung der Gesetzesberatungen durchgeführt. Die Anhörung zur Umsetzung etlicher EU-Richtlinien zum Zuwanderungsrecht hat sich über drei Tage erstreckt. 133 Beschlussempfehlungen und Berichte und einen Bericht gemäß § 62 Abs. 2 GO-BT hat der Innenausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt. Diese 133 Beschlussempfehlungen und Berichte bezogen sich auf 101 Gesetzentwürfe, 112 Anträge und 2 Unterrichtungen. Von den 101 Gesetzen empfahl der Innenausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages 70 zur Annahme (27 Ablehnungen, 4 Erledigterklärungen).
Schwerpunkt der Gesetzgebung waren die Fortschreibung gesetzlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, das Beamtenrecht mit dem Beamtenstatusgesetz und dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, der Datenschutz, das Waffengesetz und das Ausländerrecht, u.a. die Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz.
Aufgrund der Federführung für die politische Bildung ist beim Innenausschuss zudem das Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung, das die Arbeit der Bundeszentrale auf Wirksamkeit und politische Ausgewogenheit kontrolliert, angesiedelt. Zehn formelle Sitzungen des Kuratoriums in der 16. Wahlperiode, wovon 2 Tagungen zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundeszentrale der besseren Verknüpfung der sich gegenseitig ergänzenden Aufgabenstellungen dienten, belegen auch hier die kontinuierliche und gründliche Aufgabenerfüllung durch die 22 Mitglieder.
Darüber hinaus sind die regelmäßigen Gesprächskreise von Mitgliedern des Innenausschusses mit Vertretern des Forum Menschenrechte und den Vertretern der autochthonen nationalen Minderheiten (Sorben, Roma und Sinti, Dänen und Friesen) hervorzuheben.
Nachfolgende ebenfalls einzusehende Tagesordnungen, Anhörungsprotokolle, Beschlussempfehlungen und Berichte konkretisieren diese Darlegungen zur Arbeitsbilanz des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in der 16. Wahlperiode.