Der Verteidigungsausschuss tagt regelmäßig am jeweiligen Mittwoch der vom Bundestag festgelegten Tagungswochen eines Jahres.Da er – wie der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss und der Haushaltsausschuss auch – ein sogenannter "geschlossener Ausschuss" ist, ist der Zutritt zu seinen Sitzungen auf einen ganz bestimmten Personenkreis begrenzt. Er umfasst die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses, ihre Stellvertreter, den Wehrbeauftragten, die Fraktionsvorsitzenden und den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Sitzungen des Verteidigungsausschusses nur vorher ausdrücklich autorisierten und sicherheitsüberprüften Vertretern der Ministerien und der Landesregierungen sowie bestimmten Mitarbeitern der Fraktionen und der Verwaltung erlaubt. Die Verteilung der Sitzungsunterlagen einschließlich der Protokolle ist ebenfalls auf einen vom Ausschuss selbst festgelegten Empfängerkreis beschränkt.
Auf Verwaltungsebene steht dem Verteidigungsausschuss ein Sekretariat mit 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, das den Ausschuss bei seiner Arbeit unterstützt. Schwerpunkt der Arbeit des Sekretariats ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen. Dazu gehören unter anderem das Zusammenstellen der Beratungsunterlagen, die Versendung der Tagesordnung, die Ausfertigung von Beschlussempfehlungen und Berichten an das Plenum und das Erstellen der Sitzungsprotokolle. Darüber ist das Sekretariat insbesondere auch für die Bearbeitung von an den Ausschuss gerichteten Eingaben, die Vorbereitung und Durchführung von Delegationsreisen und auswärtigen Sitzungen sowie die Betreuung von Besuchern aus dem In- und Ausland verantwortlich.