Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Gesundheit umfasst im Wesentlichen den Geschäftsbereich des korrespondierenden Bundesministeriums. Entsprechend war der Geschäftsbereich in der 15. Wahlperiode analog zum Zuschnitt des Ministeriums um den Bereich der sozialen Sicherung erweitert worden, während sich der zu Beginn der 16. Wahlperiode eingesetzte Ausschuss für Gesundheit, entsprechend dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22. November 2005 und den sich daraus für das Bundesministerium für Gesundheit ergebenden Aufgaben, hauptsächlich mit folgenden Bereichen befasst:
Krankenversicherung: Leistungs- und Beitragsrecht, Vertragsarzt-, Verbänderecht und Aufsicht, wirtschaftliche Fragen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, der Arzneimittelversorgung und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Arbeit des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Sicherung des Versicherungsschutzes für jeden Bürger;
Gesundheitsversorgung: medizinische Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, Fragen von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer;
Pflegeversicherung: Fragen des Personenkreises, des Leistungsrechts und der Beiträge sowie der sozialen Sicherung der Pflegepersonen, medizinische und pflegerische Fragen in der Pflegeversicherung, das Pflegevertragsrecht und die Problematik der Qualitätssicherung, Dynamisierung der Pflegeversicherung;
Arzneimittel, Apothekenwesen, Medizinprodukte: Arzneimittelversorgung, Arzneimittelsicherheit, das Arzneimittel- und Apothekenrecht, aber auch Pharmaberufe;
allgemeine Gesundheitsvorsorge, Berufe, übertragbare Krankheiten, AIDS, Gentechnik; allgemeine ärztliche Fragen des Gesundheitswesens, Patientenrechte, ethische Fragen, das Recht der Fortpflanzungsmedizin und die Anwendung von Gentechnik und Biomedizin bei Menschen, neurologische und psychiatrischen Erkrankungen, die Prävention übertragbarer Krankheiten, die gesundheitliche Aufklärung, die Förderung der Selbsthilfe und Partizipation im Gesundheits- und Behindertenbereich, die Naturheilkunde, der gesundheitliche Verbraucherschutz, der umweltbezogene Gesundheitsschutz sowie die Gesundheitsberufe mit und ohne Hochschulausbildung;
Prävention: Reduzierung suchtbedingter Probleme und Stärkung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Der Ausschuss für Gesundheit hat 31 Mitglieder, von denen jeweils 11 den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie jeweils 3 den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehören. Vorsitzende ist Abg. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.); stellvertretender Vorsitzender ist Abg. Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU). Obleute sind für die Fraktion der CDU/CSU Abg. Jens Spahn, für die Fraktion der SPD Abg. Dr. Carola Reimann, für die Fraktion der FDP Abg. Heinz Lanfermann, für die Fraktion DIE LINKE. Abg. Frank Spieth und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Dr. Harald Terpe.
Zu den o. g. Themenbereichen berät der Ausschuss jedes Jahr eine große Zahl von Gesetzesentwürfen und Anträgen. In diesem Zusammenhang führt er regelmäßig öffentliche Anhörungen und Expertengespräche durch, um sich ein umfassendes und möglichst unabhängiges Bild über den Beratungsgegenstand zu verschaffen. Dazu lädt er von den Fraktionen vorgeschlagene Sachverständige aus allen maßgeblich betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ein. Teilweise werden sogar Experten aus dem Ausland eingeladen, um auch deren Sachverstand und Erfahrungen für die parlamentarische Entscheidungsfindung fruchtbar zu machen, z. B. Vertreter der Europäischen Kommission.
Wenn auch der Gesundheitsbereich im Wesentlichen nationaler Gesetzgebung unterliegt, wird dem Ausschuss ferner gleichwohl auch eine ständig steigende Zahl von EU-Vorlagen zur Beratung überwiesen. Häufig handelt es sich hierbei um Vorschläge der Kommission für europäische Richtlinien, die später in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und den Ausschuss dann als nationale Gesetzesvorhaben erneut betreffen, vor allem im Bereich des Arzneimittelsektors, aber z. B. auch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen ("Gewebe-Richtlinie").
Unter Nutzung seiner Selbstbefassungskompetenz befasst sich der Ausschuss für Gesundheit darüber hinaus regelmäßig mit Fragen aus seinem Geschäftsbereich und lässt sich durch die Bundesregierung über gesundheitspolitische Entwicklungen und aktuelle Fragestellungen informieren, z. B. über die aktuelle Entwicklung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung oder den Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Bei der Arbeit des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung in der 15. Wahlperiode standen vor allem die Gesundheitsreform, die Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung sowie die Änderung von Vorschriften im Arzneimittelwesen im Vordergrund. (Überblick über die Tätigkeit des Ausschusses in der 15. Wahlperiode) Angesichts nach wie vor großer Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts, wird es auch in der 16. Wahlperiode um die ständige Weiterentwicklung des Gesundheitswesens gehen. Im Vordergrund soll dabei entsprechend dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 eine Reform stehen, die die Sicherung eines leistungsfähigen und demografiefesten Gesundheitswesens mit einer qualitativ hoch stehenden Versorgung für die Patientinnen und Patienten sowie die Gewährleistung einer solidarischen und bedarfsgerechten Finanzierung zum Ziel haben soll. Mit einem Präventionsgesetz soll darüber hinaus die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und -zweige übergreifend und unbürokratisch verbessert werden. Der Bereich der Gesundheitsversorgung soll durch die Schaffung flexiblerer Rahmenbedingungen konsequent wettbewerblich ausgerichtet werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird auch ein Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen für notwendig erachtet. Um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen auch in Zukunft die Pflegeleistungen erhalten, die sie für eine ausreichende und angemessene Pflege zu einem bezahlbaren Preis brauchen, dürfte schließlich die Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung den Ausschuss beschäftigen.