1. Untersuchungsausschuss
Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den abschließenden Bericht zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt. Zur weiteren Klärung der danach noch offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes der 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode beschlossen, der sich am selben Tag konstituierte. Am 18. Juni 2009 legte der so genannte BND-Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor.