Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU), der seit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 insgesamt 27 Mitgliedstaaten angehören. Die EU, ursprünglich 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, ist im Verlaufe ihres bald 50 jährigen Entwicklungs- und Einigungsprozesses mehr und mehr in eine politische Rolle hineingewachsen. Knapp die Hälfte der Mitgliedstaaten der EU verfügt über eine einheitliche Währung, den Euro. Auch für Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Innen- und Justizpolitik sind einheitlich Grundlagen geschaffen worden. Motor der europäischen Integration ist die Setzung von EU-Recht in Form von vielfältigen Verordnungen und Richtlinien. Diese entstehen im Zusammenspiel von Kommission, Europäischem Parlament und Rat. Der Deutsche Bundestag wirkt durch europapolitische Beschlüsse, die von der im Rat mitverhandelnden Bundesregierung zu berücksichtigen sind, an der Entstehung von EU- Recht mit.
Im ersten Halbjahr 2007, wenn die Gründungsverträge 50 Jahre alt werden, übt Deutschland die Ratspräsidentschaft aus.