Haushalt. Das Bundesumweltministerium soll Hard- und Software künftig grundsätzlich nach dem geltenden Vergaberecht beschaffen, die bestehenden Mietverträge beenden und die Geräte zum Restwert erwerben - sofern dies wirtschaftlich möglich ist. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am 19. Januar einvernehmlich. Grundlade der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), in dem festgestellt wurde, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den größten Teil seiner Hard- und Software auf Grundlage eines IT-Dienstleistungsvertrages beschafft hatte, ohne die Lieferungen vorher auszuschreiben. Das Ministerium hatte im konkreten Fall Ende des Jahres 2000 IT-Dienstleistungen ausgeschrieben, im Rahmen dieser Ausschreibung die Preise für die Lieferung von zwei Servern und 20 Computern angefragt und anschließend einen IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages bestellte das Ministerium jedoch mehr als 30 Server, hunderte von Computern und andere IT-Ausstattung für über 800 Arbeitsplätze, ohne die das Angebot übersteigende Lieferung erneut auszuschreiben, so der BRH. Zudem habe es sich aufgrund einer methodisch falschen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Miete anstatt für Kauf entschieden. Es habe die Geräte sodann bis zu vier Jahre gemietet und hierfür insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro gezahlt. Funktional gleichwertige Geräte hätte es nach dem geltenden Rahmenverträgen des Bundes für etwa 1,8 Millionen Euro kaufen können.