Entwicklungszusammenarbeit. Kein Druck soll auf die Verhandlungspartner in Afrika, der Karibik und im Pazifik (AKP-Staaten) ausgeübt werden, bei anstehenden Verhandlungen um Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ihre Binnenmärkte durch Liberalisierung zu gefährden. Dafür sprach sich die Linksfraktion aus. Die Mehrheit des Plenums lehnte einen entsprechenden Antrag ( 16/3193 ) dagegen am 18. Januar ab.
Des Weiteren hatten sich die Linken dafür ausgesprochen, mit den Entwicklungsländern dürften keine Liberalisierungen in ökologisch, sozial oder kulturell sensiblen Bereichen verhandelt werden. Die Verhandlungen sind notwendig geworden, nachdem im Jahr 2000 das Lomé-Abkommen auslief. Es hatte - in Anerkennung des ökonomischen Gefälles zwischen den AKP-Staaten und der EU - den AKP-Ländern einen bevorzugten Zugang zu europäischen Märkten gesichert, ohne dass sie umgekehrt den europäischen Importen dieselben Vergünstigungen einräumen mussten.
Im Widerspruch dazu steht nach Auffassung der Linksfraktion die Verhandlungsführung der EU-Kommission. Sie strebe eine sehr weitgehende Handelsliberalisierung für beiden Seiten an.
Unterdessen haben die Grünen einen Antrag ( 16/4055 ) vorgelegt, in dem sie darauf drängen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Entwicklungsländern so zu gestalten, dass sie effizient zur Armuts- und Hungerbekämpfung beitragen. Diese entwicklungspolitische Ausrichtung sei im bisherigen Verhandlungsprozess "nicht konsequent umgesetzt" worden.
Man braucht nach Ansicht der Grünen "belastbare Entwicklungspartnerschaftsabkommen", die durch handelspolitische Maßnahmen gestützt würden. Das Recht der AKP-Staaten auf Entwicklung zu gewährleisten, heiße auch, entsprechende politische Spielräume zur Förderung einer sozialen und umweltverträglichen wirtschaftlichen Entwicklung einzuräumen. Die EU müsse ihr Vorgehen überdenken und ihre strategische Partnerschaft mit den AKP-Ländern "vom Kopf auf die Füße stellen". Entwicklungsverträglichkeit gehe vor Freihandel, so die Fraktion.