Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung soll ein Gesetz vorlegen, mit dem ein Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Heimarbeit ratifiziert wird. Diese Forderung der Linksfraktion, die einen entsprechenden Antrag ( 16/2677 ) vorgelegt hatte, hat der Entwicklungszusammenarbeitsausschuss am 17. Januar mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt. Die Grünen enthielten sich.
In dem Antrag wird ausgeführt, in vielen Staaten der Dritten Welt arbeiteten 50 bis 80 Prozent der Beschäftigten zuhause, während sie den Vorschriften eines Arbeitgebers unterliegen. Regelmäßig würden in solchen Arbeitsverhältnissen die Rechte der Arbeitnehmer abgebaut, so die Fraktion.
Heimarbeiter müssten die Produktionskosten selbst tragen, sie hätten keinen Anspruch auf Tariflohn oder bezahlten Urlaub. Nach Angaben der Linksfraktion leben deshalb viele Beschäftigte am Existenzminimum.