Fahranfänger in der Probezeit dürfen künftig nur autofahren, wenn sie keinen Alkohol getrunken haben. Ab 1. August dieses Jahres gilt für sie ein Alkoholverbot am Steuer. Das beschloss der Bundestag am 24. Mai mit breiter Mehrheit. Koalitionsfraktionen, Grüne und Linke stimmten für das Gesetz ( 16/5047 ), die FDP dagegen. Die Abgeordneten folgten einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5398 ). Das Alkoholverbot ist - neben der Probezeit - auch an die Vollendung des 21. Lebensjahres geknüpft.
Mit dem Gesetz soll die hohe Zahl von Unfällen, an denen junge Fahrer unter Alkoholeinfluss beteiligt sind, reduziert werden. Bisher galt auch für sie die 0,5 Promille-Grenze. Der ADAC beurteilt das Gesetz positiv als Schritt in die richtige Richtung, der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisiert es.