Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Biopatentrichtlinie 98/44/EG verbessern. In einem Antrag ( 16/11604) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Patente auf Gene zukünftig nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt werden können. Patente auf Pflanzen und Tiere sollten generell nicht erteilt werden dürfen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Interpretationsspielräume in den Formulierungen der EU-Richtlinie zu weit reichende Patente ermöglicht hätten, heißt es in der Begründung. Dies beträfe erteilte Patente auf menschliche, tierische und pflanzliche Gene sowie auf biologische Züchtungsverfahren und embryonale Stammzellen.
Weist ein Gericht durch Kammerbeschluss ohne mündliche Verhandlung eine Berufung von vornherein zurück, gilt dieser Beschluss nach der Zivilprozessordnung als unanfechtbar. Nach Meinung der FDP-Fraktion sollte Rechtsbeschwerde möglich sein. Sonst sei der Rechtsschutz für die Bürger reduziert, wie es in einem Gesetzentwurf ( 16/11457) heißt. Die Liberalen betonen, ihre Kritik beziehe sich nicht auf die Anfang 2001 in Kraft getretene Möglichkeit, dass ein Gericht die Berufungsverhandlung zurückweise, wenn diese zum Beispiel keine Aussicht auf Erfolg hat. Ihre Kritik entzünde sich vielmehr am unterschiedlichen Verfahren: Entscheide das Gericht durch Urteil, sei gegen die Zurückweisung der Berufung die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Diese unterschiedliche Behandlung sei mit Blick auf die Rechtsmittel sachlich nicht gerechtfertigt
Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform und Gesellschaften in privater Rechtsform mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sollen grundsätzlich öffentlich sein. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/11826). Dadurch sollen Rechtsklarheit und Transparenz geschaffen werden, begründet die Fraktion den Vorstoß.
Am 17. Februar kommt der "Runde Tisch Heimkinder" erstmals zu einer Sitzung zusammen. Unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin a. D. Antje Vollmer arbeiten Experten das Unrecht in deutschen Kinderheimen der frühen Bundesrepublik auf. Zu den Teilnehmern gehören unter anderem Vertreter des Vereins der Heimkinder, des Bundesfamilienministeriums, der Länder und konfessioneller und nicht konfessioneller Heimträger. Der Bundestag hatte im Dezember 2008 auf Empfehlung des Petitionsausschusses die Einsetzung des Runden Tisches beschlossen. Der Abschlussbericht soll Ende 2010 vorliegen.
Die Kinderkommission forderte anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit am 10. Februar die schnelle Umsetzung der verbesserten Gesetze für Kinderhospize. Die Vorsitzende der Kinderkommission, Ekin Deligöz, sagte: "Kinder haben besondere Bedürfnisse in der palliativen Pflege und Betreuung. Die gesetzlichen Vorgaben müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Lebensqualität von sterbenden Kindern und ihrer Familien verbessert wird." Bislang mussten Kinderhospize zehn Prozent ihrer Kosten durch Spenden und ehrenamtliches Engagement selbst aufbringen. Seit April 2007 beträgt der Eigenanteil nur noch fünf Prozent. Auch wurde festgelegt, dass in der Hospizarbeit die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen sind. Für diese Änderung habe sich die Kinderkommission besonders eingesetzt; die Vorgaben seien jedoch in der Praxis noch nicht angekommen, kritisierte die Kinderkommission.
Die Bundesregierung soll die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU-Kommission weiter ablehnen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/11682). Die Regierung wird außerdem aufgefordert, die EU-Kommission dazu zu bewegen, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen. Zur Begründung heißt es, der Entwurf zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung fördere die Rechtsunsicherheit von Unternehmen. Aufgrund einer Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen sei nicht absehbar, welche Art von Maßnahmen von ihnen verlangt werden.