Für einige war er ein erstes Zeichen der Entspannung im Kalten Krieg, für andere bedeutete er eine weitere Teilung der Welt: der Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen. Am 1. Juli 1968 unterzeichneten die USA, die Sowjetunion und Großbritannien den "Atomwaffensperrvertrag", der die Vertragspartner verpflichtete, keine Atomwaffen an andere Staaten weiterzugeben und die eigenen Nuklear-Arsenale schrittweise zu verkleinern. Später hinzugekommene Staaten, die nicht im Besitz von Kernwaffen waren, verpflichteten sich, keine Atomwaffen zu entwickeln oder zu erwerben.
Zwar unterzeichnete auch die Bundesrepublik 1969 unter Kanzler Willy Brandt den Vertrag, bis zu einer Ratifizierung durch den Bundestag sollte es aber noch bis 1974 dauern. Denn im Bundestag regte sich lange heftiger Widerstand gegen das Abkommen. Besonders ein Teil der CDU/CSU-Fraktion wehrte sich gegen die Ratifizierung. Die Unionspolitiker kritisierten unter anderem den "diskriminierenden Charakter" des Vertrags. Er gebe den Nationen, die Kernwaffen besäßen, alle Rechte und lege denen, die keine hätten, alle Pflichten auf, sagte der Unionsfraktionsvorsitzende Karl Carstens und warnte: "Wir binden uns gegenüber der Sowjetunion, und die Sowjetunion ihrerseits übernimmt keinerlei wie auch immer geartete Verpflichtung in einer uns interessierenden Frage." Dennoch ratifizierte der Bundestag den NV-Vertrag am 20. Februar mit 355 gegen 90 Stimmen.
Aktuell sind 188 Staaten dem Sperrvertrag beigetreten. Nur Pakistan, Indien und Israel haben nie unterzeichnet. Nordkorea ist Anfang 2003 wieder ausgetreten.