GesetzesNovelle
Abgeordnete und Finanzunternehmen loben Fortentwicklung der Anlageform
Es gibt noch Finanzprodukte, die von der Krise nicht oder nur wenig betroffen sind. Der Pfandbrief ist ein Paradebeispiel. Rund 900 Milliarden Euro beträgt der Pfandbriefumlauf in Deutschland, das ist rund ein Viertel des gesamten Wertpapiervolumens und damit ein wesentlicher Baustein der Staatsfinanzierung. Am 12. Februar hat der Bundestag einstimmig eine Gesetzesnovelle zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts ( 16/11130, 16/11195) in der vom Finanzausschuss modifizierten Fassung ( 16/11886) verabschiedet. Damit soll der deutsche Pfandbrief seine Stellung als weltweites Vorbild am Markt für gedeckte Schuldverschreibungen besser behaupten können - ohne, dass dabei bewährte Qualitätskriterien vernachlässigt werden. Abgeordnete aller Fraktionen lobten die Novelle.
Künftig können Pfandbriefe damit nicht mehr nur für Schiffe, sondern auch für Flugzeuge erworben werden. Außerdem wird kleineren Instituten die Betätigung am Pfandbriefmarkt durch eine Verbesserung der Konsortialfinanzierung erleichtert. Mit einer Änderung des Kreditwesengesetzes soll künftig außerdem gewährleistet sein, dass Finanzholdings wie die Münchner Hypo Real Estate (HRE) nicht erst nach eigener Anmeldung von der Finanzaufsicht überprüft werden, sondern dann, wenn es aus aufsichtrechtlichen Gründen einen Anlass gibt.
Mit der Einführung der Pfandbriefe auf Flugzeuge, lobte Carl-Ludwig Thiele (FDP), werde die Anlageform um "eine wesentliche Komponente erweitert". Die Novelle sei ein Schritt zu noch mehr Sicherheit, noch mehr Transparenz in einem schon sehr sicheren und soliden Anlagemarkt, sagte Albert Rupprecht (CSU). Mit den neuen Regelungen werde "Qualität und Wettbewerbsfähigkeit" des Pfandbriefes sichergestellt.
Bernd Scheelen (SPD) hob hervor, dass der Finanzausschuss bei seinen Beratungen einige entscheidende Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen habe. Während im Entwurf der Regierung der Schwerpunkt auf der Ausweitung der Geschäftsfelder auf dem Pfandbriefmarkt gelegen habe, liege er nach der parlamentarischen Beratung auf der Verbesserung der Transparenz und der Sicherheit für den Anleger, sagte Scheelen. So müssen die Emittenten künftig beispielsweise nicht mehr nur Liquidität für die in den nächsten 90 Tagen fällig werdenden Pfandbriefe vorhalten, sondern für die nächsten 180 Tage. "Das schafft mehr Durchsichtigkeit und damit mehr Vertrauen", sagte Scheelen.
Auch Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Novelle als "Gesetz, mit dem wir Stabilität sicherstellen". Besonders die verbesserten Kontrollmöglichkeiten bei Finanzholdings seien ein wichtiger Schritt, das sei spätestens seit dem finanziellen Zusammenbruch der HRE klar. "Aber wir müssen auch bei anderen Produkten im Finanzmarkt gucken, wo es nachzusteuern gilt", forderte Schick. Als Beispiel nannte er die offenen Immobilienfonds. Außerdem gelte es, auch den sogenannten grauen Kapitalmarkt, den nicht-institutionellen Markt für Selbstanleger, in den Blick zu nehmen. Grundsätzliche Kritik übte, trotz Zustimmung zur Novelle, für die Linksfraktion Barbara Höll. Die Linke begrüße zwar ausdrücklich die Verbesserung der Finanzaufsicht und damit der Sicherheit für die Anleger. Die rot-grüne Koalition von 1998 bis 2005 und die Große Koalition hätten aber erst dazu beigetragen, dass der Pfandbrief überhaupt Konkurrenz bekommen hätte. Die Fortentwicklung des Pfandbriefsrechts sei zwar ein "Schritt in die richtige Richtung", aber "wir brauchen eine wirkliche Reform des Finanzsektors, hin zu weniger Spekulation".
Leo Dautzenberg (CDU) lobte, es sei "gut, dass wir die Novelle im Konsens vollziehen". Gerade in der Krise sei das ein wichtiges Signal, um die "Erfolgsgeschichte des Pfandbriefs" weiterschreiben zu können. Dautzenberg warnte außerdem davor, Forderungen nach Änderungen oder Nachbesserungen zum Beispiel am Finanzmarktstabilisierungsgesetz zu schnell nachzukommen, vieles seien "kontraproduktive" Ansätze.
Mit Blick auf die staatlichen Bürgschaften und den sogannnten Bankenrettungsschirm forderte Albert Rupprecht, der staatliche Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) dürfe nur dort eingesetzt werden, wo es zur Stabilisierung des Finanzmarktes "unabdingbar ist". "Sonst schaden wir auch gesunden Produkten", sagte er. Rupprecht warnte vor Wettbewerbsverzerrungen. Die Anfrage der Autobanken müsse der Soffin unter anderem deshalb ablehnen.
Lob für das neue Gesetz kommt nicht nur aus Reihen des Bundestages, sondern auch vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Der Verband hatte selbst noch in einer Anhörung des Finanzausschusses am 22. Januar Vorschläge zur Ergänzung des Entwurfs gemacht. Der vdp begrüßt die klare Entscheidung des Deutschen Bundestages. "Wir wollen die Möglichkeiten der Novelle praktisch umsetzen, damit der Pfandbrief den Weg aus der aktuellen Krise weisen kann", sagte Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des vdp.
Pfandbriefe gelten als sichere Anlageform, weil hinter ihnen reale Werte stehen. Bisher gab es Hypotheken-, Schiffs- und Öffentliche Pfandbriefe. Bevor sie ausgegeben werden können, müssen sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lizensiert werden. Zuletzt ging 1901 eine Pfandbriefbank pleite.