In Deutschland haben in den Jahren 2005 bis 2007 mehr als 40 Ausländer in Abschiebehaft Selbstmord begangen oder einen Suizidversuch unternommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11384) auf eine Große Anfrage ( 16/9142) der Grünen hervor, über die der Bundestag am 19. März beriet. Danach kam es von 2005 bis einschließlich 2007 zu mindestens 38 Suizidversuchen und 3 Selbstmorden von Abschiebungshäftlingen.
In der Debatte wandten sich Union, SPD und FDP gegen die Kritik der Linksfraktion und der Grünen an der deutschen Praxis der Abschiebehaft. Dagegen nannte Josef Philip Winkler (Grüne) diese Praxis "im Sinne einer an den Menschenrechten orientierten Flüchtlingspolitik nicht länger hinnehmbar". Bei den Betroffenen handele es sich nicht um Straftäter, sondern "um Personen, die in Deutschland Schutz gesucht haben". Sevim Dagdelen (Linksfraktion) beklagte, häufig werde Abschiebungshaft rechtswidrig angeordnet. Sie forderte, "die immer rigoroser und unmenschlicher werdende Abschiebungshaft" abzuschaffen.
Stephan Mayer (CSU) betonte dagegen, Abschiebungshaft sei ein notwendiges Mittel zur Durchsetzung rechtmäßiger Ausweisungen. Wenn Personen ohne Aufenthaltstitel Deutschland nicht freiwillig verließen, müsse "dies eben mit den Mitteln der Abschiebung und der Abschiebehaft geschehen". Rüdiger Veit (SPD) verwahrte sich entschieden gegen den Vorwurf, dass Abschiebungshaft in Deutschland generell so praktiziert werde, dass dies "mit menschenrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar sei". Hartfrid Wolff (FDP) sagte, grundsätzlich halte seine Fraktion die Abschiebehaft für notwendig, doch müsse mit diesem Instrument sehr zurückhaltend umgegangen werden.
Ein Antrag der Linksfraktion zur "grundsätzlichen Überprüfung der Abschiebehaft" ( 16/3537) wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit und der Freidemokraten abgelehnt.