Der Bundestag ist sich weiter uneinig, wie sich eine Angleichung der Gehälter von Männern und Frauen erreichen lässt. Die Abgeordneten lehnten jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller am 19. März drei Oppositionsanträge ab, in denen unterschiedliche Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit gefordert wurden.
Die Grünen-Fraktion hatte sich in ihrem Antrag ( 16/8784) unter anderem für die Einführung eines Mindestlohns eingesetzt, da viele Frauen in gering bezahlten Branchen arbeiteten. Darüber hinaus wollten sie ein Verbandsklagerecht einführen. Die FDP-Fraktion hatte mit ihrem Antrag ( 16/11175) unter anderem die Abschaffung des geltenden Systems der Steuerklassen, insbesondere der Steuerklasse V, erreichen wollen. Im Antrag der Linksfraktion ( 16/11192) war auch die Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro pro Stunde enthalten. Er solle zügig auf 10 Euro angehoben werden.
Die Union wies den Vorwurf der Untätigkeit der Regierung zurück. Die öffentliche Anhörung am 28. Januar habe vor allem ergeben, dass die Chancengleichheit der Frauen vom Kinderbetreuungsangebot abhänge. Hier habe die Regierung große Fortschritte erzielt. Die SPD sah viele Schnittmengen mit den Anträgen, insbesondere dem der Grünen. Die Abgeordneten plädierten unter anderem für einen gesetzlichen Mindestlohn und Quoten für Aufsichtsgremien. Aufgrund der Koalitionsdisziplin müssten sie die Anträge aber ablehnen.