Managervergütung
Mehr Verantwortung für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat eines Unternehmens soll künftig mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder erhalten. Deren Bezüge müssen zudem stärker auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf ( 16/12278) vor, der am 20. März an die Ausschüsse überwiesen wurde.
Danach sollen Aktienoptionen erst nach vier und nicht wie bisher nach bereits zwei Jahren eingelöst werden können. Dadurch werde den Begünstigten ein stärkerer Anreiz zum langfristigen Handeln zum Wohl des Unternehmens gegeben. Der Aufsichtsrat kann Vergütungen von Vorständen leichter herabsetzen. "Es werden ihm wirksame Instrumente an die Hand gegeben, eine Vergütung nachträglich herabzusetzen, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft sich wesentlich verschlechtert haben", heißt es dazu. Bei den Vergütungen der Vorstandsmitglieder soll als neues Kriterium die "Leistung eines Verstandsmitglieds" eingefügt werden. Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds soll auf die "übliche Vergütung" abgestellt werden. Damit soll bei der Gehaltshöhe Bezug auf landes- oder branchenübliche Gehälter genommen werden.
Ebenfalls überwiesen hat der Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12112) mit dem Ziel "Exzesse bei Managergehältern" zu verhindern. Der volle Betriebsausgabenabzug von Manager-Gehältern sollte danach auf 500.000 Euro jährlich pro Person begrenzt werden. Da- rüber hinaus gehende Bezüge sollen nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Abgelehnt wurden jeweils ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7530) "Steuerabzug bei Manager-Abfindungen begrenzen" und der Linksfraktion ( 16/7743) "Begrenzung der Managergehälter fördern".
Dabei folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 16/8994).