BUNDESRAT
Die Länderkammer macht den Weg für zahlreiche Neuregelungen frei
Die parlamentarische Sommerpause nähert sich und mit ihr das Ende der Legislaturperiode des Bundestages. Das wurde auch in der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai deutlich, bei der mehr als 80 Tagesordnungspunkte auf der Agenda standen, darunter 35 Gesetzesbeschlüsse des Bundestags - Ausdruck des Bemühens, noch möglichst viele Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl abzuschließen. Gleichwohl schickte die Länderkammer mehrere Vorhaben in den Vermittlungsausschuss.
Dabei geht es unter anderem um die vom Bundestag beschlossene Meldepflicht bei "Gammelfleisch". Laut Bundestagsbeschluss sollen Lebensmittelunternehmer wie Restaurantbesitzer oder Metzgereien verpflichtet sein, die Behörden zu informieren, wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten werden. Der Bundesrat will im Vermittlungsverfahren erreichen, dass zudem Behörden die Namen von Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Lebensmittelrecht schneller bekannt geben dürfen.
Auch zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Nach dem Willen der Länderkammer soll der Beimischungsanteil der Biokraftstoffe nicht wie vorgesehen auf 5,25 Prozent gesenkt, sondern mit 6,25 Prozent beibehalten werden.
Zahlreiche weitere Gesetzesvorlagen nahmen dagegen die letzte parlamentarische Hürde. Die wichtigsten Beschlüsse:
GENDIAGNOSTIK Untersuchungen genetischer Eigenschaften von Menschen dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden. Ein Missbrauch der Daten etwa durch Arbeitgeber oder Versicherungen soll verhindert werden. Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und die vorgeburtliche genetische Untersuchung auf rein medizinische Zwecke begrenzt.
VOLKSZÄHLUNG Im Jahr 2011 gibt es wieder eine Volkszählung. Die Daten werden im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister erhoben.
TELEFONWERBUNG Das Widerrufrecht für telefonisch geschlossene Verträge wird erweitert. Das neue Gesetz umfasst insbesondere Verträge über Zeitschriftenlieferungen sowie Wett- und Lottodienstleistungen.
FAHRGASTRECHTE Bahnreisende können künftig ab einer Stunde Verspätung die Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises und ab zwei Stunden von 50 Prozent verlangen.
OPFERENTSCHÄDIGUNG Der Adressatenkreis des Opferentschädigungsgesetzes wird erweitert. Damit können auch Deutsche entschädigt werden, die im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind.
ZIVILDIENST Jeder Zivildienstleistende erhält künftig ein qualifiziertes Zeugnis, dass Auskunft über erworbene Kompetenzen gibt.