Maritime Sicherheit
FDP-Fraktion will die Kompetenzen bündeln
Die Schaffung einer nationalen Küstenwache ist nicht unbedingt notwendig. So äußerten sich am 13. Mai die meisten Sachverständigen bei einem nicht öffentlichen Expertengespräch im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion (16/8543) mit der Forderung, die Kompetenzen beim Küstenschutz zu bündeln und eine nationale Küstenwache zu gründen. Dazu sollten zuerst alle Zuständigkeiten des Bundes im Küstenschutz zusammengefasst und anschließend alle entsprechenden Landeskompetenzen durch eine Grundgesetzänderung auf den Bund übertragen werden.
Der Leiter des Havariekommandos in Cuxhaven, Hans-Werner Monsees, erläuterte im Ausschuss zunächst die Gründung seiner Dienststelle: Die Havarie des Holzfrachters "Pallas" im Herbst 1998 habe gezeigt, dass die Strukturen des maritimen Notfallmanagements in Deutschland verbesserungswürdig waren. Deshalb sei 2003 das Haveriekommando gegründet worden.
Laut Monsees funktioniert die Zusammenarbeit des Kommandos mit anderen auf See tätigen Behörden, Organisationen und Institutionen "ohne nennenswerte Defizite".
Für Dierk Schittkowski von der Bremer Senatsbehörde für Inneres hat sich die Seesicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Die Führungszuständigkeiten seien klar geregelt. Durch die Verzahnung der operativen Einheiten des Bundes und der Küstenländer im gemeinsamen Lagezentrum See sei neben der Einrichtung des Havariekommandos eine weitere Optimierung der Seesicherheitsarchitektur erfolgt. Professor Uwe Jenisch vom Walter-Schücking-Institut of International Law in Kiel hält die derzeitige maritime Sicherheitsarchitektur für nicht effizient genug, da insgesamt 15 Behörden daran beteiligt seien. "Es fehlt eine moderne Küstenwache, die durchgreifen kann", sagte er. Eine nationale Küstenwache habe auch den Vorteil, dass es eine einheitliche politische Verantwortung gebe.