Die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen und Laboratorien, die Produkte und Dienstleistungen prüfen, soll in einer nationalen Akkreditierungsstelle zusammengefasst werden. Dies geht aus dem von den Koalitionsfraktionen Union und SPD vorgelegten Gesetzentwurf über die Akkreditierungsstelle ( 16/12983) hervor, der vom Bundestag am 13. Mai an die Ausschüsse überwiesen wurde. Insgesamt geht es um 4.000 Einrichtungen, darunter auch Technische Überwachungsvereine (TÜV), die ihre Befähigung in Akkreditierungsverfahren nachweisen müssen. Derzeit werden Akkreditierungen von fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen vorgenommen. Aus diesen muss aufgrund einer Vorgabe der EU eine einzige Akkreditierungsstelle errichtet werden.
Die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen sei wichtig für Sicherheit, Qualität und freien Warenverkehr. Bisher würden in den Bereichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz überwiegend Behörden oder "beliehene juristische Personen des Privatrechts" Akkreditierungen vornehmen. In den Bereichen der Umweltanalytik, Gefahrstoffverordnung und in der Telekommunikation gebe es aber auch private Akkreditierungsstellen, heißt es im Entwurf.
Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Bund, Länder und Wirtschaft sollen sich daran zu je einem Drittel beteiligen. Sollten sich die Länder nicht beteiligen wollen, wird der Bund Mehrheitsgesellschafter. Die Anschubfinanzierungskosten für den Bund liegen bei 2,28 Millionen Euro. Wenn sich die Länder nicht beteiligen, muss der Bund Kosten in Höhe von 4,56 Millionen tragen.