Der Bundestag hat am 13. Mai Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ( 16/12255, 16/12599) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten dafür, die FDP-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen lehnten den Entwurf ab.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen von 20.000 auf 50.000 Euro vor. Vom 31. Dezember 2010 an soll die Mindestdeckung sogar 100.000 Euro betragen. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent wird abgeschafft.
Entschädigungseinrichtungen dürfen künftig von ihren Mitgliedsinstituten Sonderbeiträge erheben, wenn dies zur Begleichung von Entschädigungsansprüchen erforderlich ist. Aufgrund einer vom Finanzausschuss am 12. Mai beschlossenen Änderung wird Entschädigungseinrichtungen jetzt die Möglichkeit eingeräumt, auf Sonderbeiträge zu verzichten und stattdessen einen Kredit zur Begleichung von Anlegeransprüchen aufzunehmen. Dies soll dann möglich sein, wenn die Entschädigungseinrichtung mit Mittelrückflüssen zum Beispiel aus der Insolvenzmasse der Bank rechnen kann. In diesen Fällen müsse die Entschädigungseinrichtung nur einen gewissen Zeitraum überbrücken, bis ihr genügend Mittel zur Erfüllung ihrer Entschädigungsansprüche zur Verfügung stehen, begründeten die Koalitionsfraktionen die Änderung im Gesetz. Die Erhebung von Sonderbeiträgen sei in diesen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll und würde die Institute nur unangemessen belasten.
Die Unionsfraktion erklärte im Finanzausschuss, es sei mit dem Gesetzentwurf gelungen, die Prävention zu verbessern, damit es erst gar nicht zu Schadenfällen komme. Auch die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass es um bessere Prävention gehe. So würden Wertpapierhandelsunternehmen in bessere Kontrollen einbezogen. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, zentrale Punkte des Anlegerschutzes seien nicht erreicht worden.
Die FDP-Fraktion kritisierte, dass große Fälle wie der des "Phoenix Kapitaldienst" mit diesem Gesetz nicht angegangen werden könne. Die Unternehmen wüssten trotz der Neuregelung nicht, welche Beitragsbelastungen für die Entschädigungseinrichtungen auf sie zukommen würden. Dem Anleger werde außerdem eine Sicherheit suggeriert, die er durch das Gesetz nicht bekomme. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass der Gesetzentwurf eine Sicherheit suggeriere, die "nicht einmal in Ansätzen" vorhanden sei. Probleme wegen der Finanzkrise werde es noch in den nächsten 15 bis 20 Jahren geben. Daher sei es geboten, einen wirksamen Anlegerschutz anzugehen. Wer Geld anlege, müsse auch mit den Sicherungskosten belastet werden. Das gehe zu Lasten der Rendite, sei aber nicht anders zu lösen.