Ob und gegebenenfalls wie die Bezahlung von Managern gesetzlich begrenzt werden soll, ist unter Experten weiterhin umstritten. Das wurde bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ( 16/12278) am 25. Mai deutlich. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Bezüge eines Vorstandsmitglieds "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen" stehen und die Situation der Aktiengesellschaft berücksichtigen sollen. Leistungsorientierte Prämien sollen die "nachhaltige Unternehmensentwicklung" belohnen.
Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, mahnte die Abgeordneten, die Spielräume des Aufsichtsrates bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern nicht unnötig einzuengen. Dietmar Hexel, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes in Berlin, begrüßte die vorgeschlagene "mehrjährige Bemessungsgrundlage" für langfristige Boni. Er forderte jedoch, bei der Höhe der Vorstandsgehälter auch das Entgeltgefüge innerhalb des Unternehmens zu berücksichtigen.
Heribert Hirte, Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, monierte, dass die vom Ausschuss geänderte Fassung des Entwurfes eine "übliche Vergütung" für Manager vorschreibe. Dieser Formulierung liege die falsche Vorstellung zugrunde, die Vergütung eines Vorstandsmitglieds lasse sich "nach Art einer Besoldungstabelle" standardisieren, kritisierte Hirte. Auch Marcus Lutter, Professor am Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht in Bonn, mahnte, dass diese Formulierung zu einer "Erhöhungs-Spirale" führen könne und deshalb "unbedingt gestrichen" werden sollte.