Behinderte Eltern sollen ihren Kindern eine normale Alltags- und Freizeitgestaltung ermöglichen können und bei Bedarf eine Elternassistenz erhalten. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am 27. Mai ausgesprochen und eine klare gesetzliche Grundlage für entsprechende Hilfeleistungen gefordert. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, die dem Vorschlag zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Familienministerium zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen prüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.
Im konkreten Fall kritisiert die Petentin, es gäbe bislang keine gesetzliche Verankerung für eine Elternassistenz zur Unterstützung behinderter Eltern. Viele betroffene Eltern seien aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, mit ihrem Kind alltägliche Unternehmungen wie beispielsweise Fahrradfahren oder Spielplatzbesuche zu bewerkstelligen. Häufig würden Betroffene daher das ihnen zustehende Pflegegeld für die Versorgung der Kinder verwenden.
Der Petitionsausschuss stellte im Rahmen der parlamentarischen Prüfung fest, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um bei Bedarf eine Elternassistenz für behinderte Eltern sicherzustellen. Diese Lücke müsse geschlossen werden und die Hilfeleistungen müssen effizient und für die Betroffenen unkompliziert erreichbar sein, forderten die Ausschussmitglieder.