Der Bundestag hat am 2. Juli mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Antrag der FDP ( 16/11186, 16/13497) abgelehnt, in dem gefordert wurde, die Verweigerung und Behinderung humanitärer Hilfe künftig zu bestrafen. Unter anderem hatte die birmesische Regierung im Mai 2008 dringend benötigte Hilfe nach dem Tropensturm "Nargis" behindert. Die FDP wies darauf hin, dass die vorsätzliche Störung der Leistung humanitärer Hilfe bisher nach dem Völkerstrafrecht nicht strafbar sei. Diese Lücke könne das 2002 in Kraft getretene Rom-Statut jedoch schließen. Die FDP hatte die Bundesregierung daher aufgefordert, einen Änderungsantrag innerhalb des Vorschlagsrechts der Mitgliedstaaten oder der Vertragsrevisionskonferenz einzubringen.
Bündnis 90/Die Grünen verlangen von der Bundesregierung mehr Unterstützung für die Republik Kenia. Ein entsprechender Antrag ( 16/8403, 16/9457), den die Fraktion im März 2008 vorgelegt hatte, wurde vom Bundestag am 2. Juli mehrheitlich abgelehnt. In Kenia war es nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Dezember 2007 zu schweren Unruhen gekommen. Nach Ansicht der Grünen sollte die Bundesregierung Kenias Staatspräsident Mwai Kibaki und Oppositionsführer Raila Odinga auffordern, Verhandlungsergebnisse zu akzeptieren und schnellstmöglich umzusetzen. Eine Forderung der Grünen hat sich in der Zwischenzeit erfüllt: Am 17. April 2008 haben sich die beiden fast gleichstarken Parteienblöcke in Kenia in einer Großen Koalition im Parlament vereint. Die schwere Staatskrise konnte damit beendet werden.
Die Bundesregierung soll im Rahmen der EU eine Beobachtung des Prozesses gegen Michail Chodorkowski und seines Partners Platon Lebedew unterstützen, um eine Bewertung des Verfahrens zu ermöglichen. Der Bundestag sei hierüber regelmäßig zu unterrichten. So fordert es ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13613) , der am 2. Juli mit großer Mehrheit vom Bundestag angenommen wurde. Es dränge sich der Eindruck politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft oder das Gericht auf, heißt es darin. Daher seien rechtsstaatliche Defizite Russlands - auch am Beispiel des Verfahrens gegen Chodorkowski und Lebedew - konkret zu thematisieren.
Die Bundesregierung soll Indien stärker "als wichtigen Akteur zur Gestaltung einer gerechten Globalisierung" wahrnehmen und entsprechend handeln. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/13610), der am 2. Juli im Plenum des Bundestages mehrheitlich auf Ablehnung stieß. Nach dem Willen der Grünen hätte die Regierung sich aktiver als bisher mit Indien um gemeinsame Ansätze einer "global governance", vor allem in den Bereichen Bekämpfung des Klimawandels, der Energiesicherheit, der nuklearen Nichtverbreitung und der Armutsbekämpfung bemühen müssen.