Abgeordnete, die eine Sitzung des Bundestag stören, können künftig auch nach deren Ende von den darauffolgenden Plenarberatungen ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage aus dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ( 16/13492) wurde am 2. Juli vom Bundestag beschlossen.
Manche Störer können erst nach der Auswertung von Fernsehbildern festgestellt werden, weil in vielen Situationen nicht alle Details sofort erkennbar sind. Voraussetzung für einen nachträglichen Ausschluss ist nun, dass der amtierende Präsident während der Sitzung eine Verletzung der Ordnung feststellt und sich einen nachträglichen Sitzungsausschluss vorbehält. Zuletzt hatten Mitglieder der Linksfraktion am 26. März während der Debatte zum NATO-Gipfel Transparente hochgehalten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) konnte nur einen Ordnungsruf erteilen und betonen: "Diese Mätzchen haben mit Parlamentarismus nichts zu tun." Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), erklärte: "Wir haben die Erweiterung der Geschäftsordnung des Bundestages (§ 38) beschlossen, um das Parlament nicht der Lächerlichkeit preiszugeben. Man muss einem öffentlichen Verächtlichmachen der Demokratie und ihrer Institutionen in den Anfängen entgegentreten."
In zwei weiteren Punkten wurde die Geschäftsordnung ebenfalls geändert: Die Abgabe von Reden zu Protokoll (§ 78), die seit November 2007 auf Probe prakatiziert wurde, ist nun dauerhaft möglich. Außerdem wird ein Redaktionsstab die sprachliche Beratung und Verständlichkeitsprüfung von Gesetzestexten übernehmen (§ 80). "Denn die", sagte Thomas Strobl, "leiden immer wieder an sprachlicher Ungenauigkeit und sind zum Teil nur schwer anwendbar".