Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Antrag ( 16/5457) gescheitert, die sogenannten Schonvermögen zur Altersvorsorge bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu erhöhen. Die Fraktion hatte verlangt, dass die Freibeträge bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr, höchstens bis 45.000 Euro erhöht werden sollen. Dies hätte eine Anhebung je vollendetem Lebensjahr um bis zu 450 Euro und des maximalen Freibetrags für die Altersvorsorge um bis zu 29.250 Euro bedeutet. Diesen Vorschlag lehnte der Bundestag am 2. Juli mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU ab. FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
FDP und Grüne haben im Bundestag keine Mehrheit für Vorlagen zum Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte gefunden. Das Parlament lehnte am 2. Juli sowohl einen Antrag der Liberalen für ein "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" ( 16/11245) als auch einen Vorstoß der Grünen ab, bei der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten ( 16/12289). Die FDP wollte sichergestellt sehen, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Die Grünen pochten auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der Karte.
Hindernisse für die elektronische Anmeldung zu den Vereinsregistern werden nach dem Willen der überragenden Mehrheit (lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme) des Bundestages beseitigt. Das Parlament stimmte einem Gesetz der Bundesregierung ( 16/12813, 16/13543) am 2. Juli zu. Der Bundestag nahm am gleichen Tag auch eine weitere Initiative an, die die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen auf eine für diese zumutbares Maß begrenzen soll. Danach wird beispielsweise eine entsprechende Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Koalition und FDP stimmten für einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/10120, 16/13537); Linksfraktion und Grüne dagegen.
Der Bundestag hat die Forderung der Linksfraktion zurückgewiesen, dass strahlengeschädigte DDR-Soldaten und ihre Familien in gleichem Maße entschädigt werden wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien. Mit den Stimmen der Koalition votierte das Parlament am 2. Juli gegen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ( 16/8116). Darin wird kritisiert, dass die Unfallrente für Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf die Altersrente angerechnet werde. Wehrdienstleistende der Bundeswehr, die aufgrund von Radarstrahlen erkrankt seien, bekämen indes Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die nicht auf die Altersrente angerechnet würden.