Pflegeleistungen sollen in Zukunft beim Erbrecht besser als bisher berücksichtigt werden. Dies beschloss der Bundestag am 2. Juli mit breiter Mehrheit. Nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen stimmten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/8954). Die Linksfraktion votierte dagegen.
In einem entscheidenden Punkt nahm das Parlament eine Änderung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung vor. So ist jetzt vorgesehen, dass nur Kinder und Enkelkinder, sogenannte Abkömmlinge, die den Verstorbenen während längerer Zeit gepflegt haben, einen erleichterten Zugang zum eventuell vorhandenen Vermögen erhalten sollen. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf alle gesetzlichen Erben lehnte der Bundestag ab. Es führe zu einer Vielzahl von Folgeproblemen und Abgrenzungsfragen, argumentierte der Rechtsausschuss in seiner Beschlussempfehlung ( 16/13543). Gerade diejenige Söhne oder Töchter, die zusätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit noch die Pflege eines Eltern- oder Großelternteils übernähmen und dadurch doppelt in Anspruch genommen seien, belaste die geltende Rechtslage am meisten.