Ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) werden vorerst nicht mit ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gleichgesetzt. Die Fraktion Die Linke hatte in einem Antrag ( 16/13182) gefordert, die Verletzungsrenten früherer NVA-Angehöriger nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende anzurechnen, wie es für Dienstbeschädigte der Bundeswehr bereits der Fall ist. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde dieses Ansinnen abgelehnt. Linksfraktion sowie FDP und Grüne votierten dafür.
Der Bundestag hat in der Nacht zum 3. Juli Vorstöße der Oppositionsfraktionen von FDP ( 16/13160), Die Linke ( 16/12415) und Grünen ( 16/12434) zur Fristverlängerung bei der Altfallregelung für Ausländer abgelehnt. Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/13494). Darin wird darauf verwiesen, dass die Aufenthaltserlaubnis für den "weit überwiegenden Anteil der Geduldeten" zum 1. Januar 2010 ohne Verlängerungsmöglichkeit auslaufe und bereits absehbar sei, "dass knapp unter 30.000 Personen wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden". Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage sei nämlich "nicht damit zu rechnen, dass eine größere Zahl dieser Personen" zum Stichtag eine "dauerhafte, eigenständige Lebensunterhaltssicherung wird nachweisen können".
Die Linksfraktion hat im Bundestag keine Mehrheit für ihre Forderung gefunden, dass
Mitglieder der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt fünf Jahre lang keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in Unternehmen annehmen sollen, die mit Steuermitteln vor der Insolvenz gerettet wurden. So könnten sie den Verdacht vermeiden, nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern auch privaten Interessen verpflichtet zu sein, hieß es in einem Antrag der Fraktion ( 16/13366), den das Parlament in der Nacht zum 3. Juli ablehnte.
Künftige Bundesverfassungsrichter werden nicht vom Parlament selbst gewählt. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Grünen ( 16/9628, 16/13670) am 2. Juli mit den Stimmen der Regierungskoalition ab. FDP und Die Linke enthielten sich. Nach Ansicht der Grünen besteht kein Verfahren, das der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffne, sich auf Grund eigener Anschauung eine fundierte Auffassung zu den Kandidaten zu bilden. Zugleich stehe auch den Kandidaten kein Verfahren zur Verfügung, in dem sie etwaige Bedenken gegen ihre Kandidatur in einer sachorientierten Befragung ausräumen könnten.
Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, nichtverheirateten Vätern solle es leichter als bisher gemacht werden, das Sorgerecht für ihre Kind mit zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen sowie Die Linke lehnten einen entsprechenden Antrag der Fraktion ( 16/9361, 16/13446) ab. Die Liberalen enthielten sich. Die Grünen hatten erläutert, nach dem bisherigen Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen sollte ihm künftig diese Chance gegeben werden.
Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben. Das Gericht bestätigte am 1. Juli den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers. Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes ( 16/12850) geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe. Der Bundestag hatte vor kürzlich per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu erschweren.