In die Debatte um die Aufhebung der Urteile wegen Kriegsverrats während der nationalsozialistischen Diktatur ist überraschend Bewegung gekommen. Nachdem ein Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten, überwiegend unterschrieben von Mitgliedern der SPD-, der Linken- und der Grünen-Fraktion, bereits vorlag ( 16/13405), ist in dieser Woche ein weiterer Gesetzentwurf ( 16/13654) vorgelegt worden. In ihm fordern die Regierungsfraktionen sowie FDP und Grüne, die Strafvorschrift des Militärstrafgesetzbuches wegen Kriegsverrats ebenfalls in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufzunehmen.
Die Union habe stets eine Aufhebung der ergangenen Urteile ohne Einzelfallprüfung abgelehnt. Neue Erkenntnisse von Historikern und Rechtswissenschaftlern hätte seine Fraktion jedoch veranlasst, diese Haltung aufzugeben, erläutert Jürgen Gehb den Meinungsumschwung der Union. Fälle, in denen als "Kriegsverräter" Verurteilte zum Nachteil Dritter gehandelt hätten, seien bislang nicht nachgewiesen worden.
Für die SPD-Fraktion betont Carl-Christian Dressel, die pauschale Aufhebung der Urteile gegen sogenannte Kriegsverräter sei eine "richtige und überfällige Entscheidung". Deshalb sei dies "ein guter Tag für viele Opfer der NS-Justiz."
Nach Ansicht von Jörg van Essen (FDP) "darf es in unserem Rechtsstaat keinen Platz für NS-Unrechtsurteile geben". Jan Korte (Die Linke) und Wolfgang Wieland (Grüne) zeigten sich zufrieden, dass sogenannte Kriegsverräter nun endlich rehabilitiert würden.
Der Bundestag entscheidet voraussichtlich in einer Sitzung am 26. August abschließend über die Vorlagen.