Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli das Ratifizierungsgesetz ( 16/13123) sowie das Umsetzungsgesetz ( 16/13124) zum Abkommen mit den USA über die vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität verabschiedet. Das Abkommen enthält Regelungen über den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie über den Austausch von Daten über Personen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen oder die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben beziehungsweise diese noch durchlaufen.
Personenbezogene Daten, aus denen etwa politische oder religiöse Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hervorgehen oder die das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens "besonders relevant sind". Der Bundestag fasste zugleich eine von der Koalition vorgelegte Entschließung, wonach das Parlament nicht erkennen kann, dass "die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Deutschland je die notwendige besondere Relevanz" für die Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität haben könne.
Mit den Stimmen von Union und SPD wurden zwei Oppositionsanträge zu dem Abkommen abgelehnt. Die FDP hatte in ihrer Vorlage ( 16/9094) gefordert, Nachverhandlungen zu dem Abkommen aufzunehmen mit dem Ziel, darin umfassende Datenschutzregelungen zu verankern. So müssten für Betroffene Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Die Grünen wandten sich gegen einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" und wollten den Bedarf für das Abkommen nochmals geprüft sehen. Auch verlangten sie in ihrem Antrag ( 16/9360), den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen.