Das Ansinnen der Grünen, ein Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen zu entwickeln, stößt zwar bei allen anderen Fraktionen auf grundsätzliche Zustimmung. Dennoch lehnte der Bundestag einen dahingehenden Antrag ( 16/11207, 16/13623) am 2. Juli mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP ab.
Die Grünen hatten in der Vorlage festgestellt, dass die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen äußerst unbefriedigend sei. Auch werde das Ziel einer vorrangigen Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu selten erreicht.
Zu den Forderungen der Fraktion gehörten zum einen, schon in der Schule für eine bessere Integration behinderter Kinder in die Regelschulen zu sorgen. Ferner verlangten die Grünen eine Öffnung der Behindertenwerkstätten und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten beim "Persönlichen Budget", mit dem Betroffene Hilfs- und Pflegeleistungen selbst verwalten können.
Die CDU/CSU stimmte den Grünen zu, dass die Inklusion behinderter Kinder bereits in der Schule beginnen müsse. Es sei aber nicht richtig, nichtwerkstattfähige Menschen mit den Beschäftigten in den Werkstätten gleichzustellen. Die SPD begründete ihre Ablehnung damit, dass die Koalition selbst bereits die Reform der Eingliederungshilfe beschlossen habe. Zunächst müsse jetzt die Beschlussfassung abgeschlossen werden.
Die FDP kritisierte, dass die Grünen ihre Lösungen zu sehr auf das Antidiskrimierungsgesetz fokussiert hätten. Dieses würde sich aber als Einstellungshemmnis erweisen. Die Fraktion Die Linke, die dem Antrag zustimmte, betonte, freiwillige Verpflichtungen der Akteure reichten oft nicht aus, um Verbesserungen zu erreichen. Die Grünen verwiesen auf die Beachtung, die ihr Antrag in einer Anhörung des Ausschusses am 29. Juni gefunden habe. Bei den Akteuren könne man zunehmend Bereitschaft zu Strukturveränderungen wahrnehmen.