Drei Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg billigten die Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 einstimmig die "Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes". Die Bundesrepublik Deutschland war zu diesem Zeitpunkt noch kein UN-Mitglied. Wie die DDR trat sie der Organisation erst 1973 bei.
Der UN-Konvention gegen Völkermord schloss sich das Land indes schon früher an; die Bundestagdebatte über die nationale Umsetzung fand im Sommer 1954 statt. Der CSU-Abgeordnete Franz Seidl sah in der Konvention "einen weiteren Fortschritt in der Fortentwicklung des Völkerrechts, die sich insbesondere auf Grund der traurigen Ereignisse während und nach den letzten beiden Kriegen" ergeben habe. Seine Rede machte aber auch die Ablehnung der Nürnberger Prozesse deutlich, die "diese Verbrechen nur im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg bestraft wissen wollten".
Der SPD-Abgeordnete Jakob Altmaier beklagte, dass "Menschen aus unserem Volke zu Frevlern und Menschen aus unserem Volke zu Opfern inmitten von Geschehnissen wurden, die als Völkermord in die Geschichte eingegangen sind". Altmaier war selber jüdischer Herkunft und hatte in den Konzentrationslagern Verwandte verloren. Begriffe wie Holocaust oder Shoah waren zu dieser Zeit noch nicht gebräuchlich. Altmaier bezeichnete in seiner Rede auch die Vertreibungen nach dem Krieg als Genozid: "Die Austreibung der Deutschen aus ihrer eigenen, in mehr als tausendjähriger Kultur [...] ausgestalteten und unverlierbar gebliebenen Heimat war Völkermord". Der Bundestag stimmte dem Beitritt zur Konvention einstimmig zu.