Ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Unesco-Welterbekonvention wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte am 2. Juli einen entsprechenden Antrag ( 16/13581) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalition ab. FDP und Linksfraktion stimmten dem Antrag zu.
Die Grünen hatten eine Empfehlung der Enquetekommission "Kultur in Deutschland" aufgenommen. Sie setzte sich dafür ein, die Konvention in Bundesrecht umzusetzen, um ihre Wirkung zu verstärken. Im Konfliktfall könne die Verpflichtung zum Schutz der in der Liste der Natur- und Kulturdenkmale verzeichneten Stätten noch nicht konsequent verfolgt werden, begründeten die Grünen ihren Antrag. Der Konflikt um den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden hätte mit diesem Gesetz verhindert werden können.
Die Union begründete laut Beschlussempfehlung ( 16/13581) ihre Ablehnung damit, dass Juristen des Bundesjustizministeriums, des Auswärtigen Amtes und des Kulturstaatsministers übereinstimmend erklärt hätten, dass ein Bundesgesetz nicht erforderlich sei. Auch der Konflikt um den Bau der Dresdner Brücke sei nach Meinung der Experten mit einem solchen Gesetz nicht zu verhindern gewesen.
Die SPD sah weiteren Prüfungsbedarf. Es müsse noch geklärt werden, auf welche Rechtsbereiche in welcher Tiefe sich ein solches Gesetz beziehen müsse.
Die FDP stimmte dem Antrag zu, da konkret festgelegt werden müsse, welchen Schutz die Unesco-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt habe. Die gegenwärtige Situation führe dazu, dass deutsche Stätten kaum noch eine Chance hätten, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden.
Die Linke kritisierte die Haltung der Koalition als widersprüchlich, da diese auf der einen Seite das Gesetz ablehne, auf der anderen aber den Bedarf nach einer verbindlichen Regelung auf Bundesebene prüfen wolle.