Der Bundestag hat am 2. Juli einen Gesetzentwurf und drei Anträge zur beruflichen Bildung abschließend beraten. In ihrem Entwurf eines 28. Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes ( 16/6629) forderte die Fraktion Die Linke mehr Rechte für Praktikanten. Das Berufsbildungsgesetz solle daher geändert und sein Geltungsbereich auf Praktikanten erweitert werden, die ihr Praktikum im Rahmen eines Studiums oder Ausbildung absolvierten. Nach dem Entwurf sollten auch Praktikanten Anspruch auf einen Ausbildungsplan und einen Vertrag haben, der ihren Status als Lernende deutlich mache. Auf diese Weise solle dem Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte entgegen getreten werden, heißt es zur Begründung.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD lehnten den Gesetzentwurf unter anderem mit der Begründung ab, dass die Thematik "Generation Praktikum" differenzierter betrachtet werden müsse und man dem Vorwurf entgegentreten wolle, dass "eine ganze Generation in Praktika getrieben werde", heißt es in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ( 16/13584). Allerdings sieht die CDU/CSU-Fraktion "Klärungsbedarf im Bereich der Vergütungspflicht von Praktika". Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf, weil durch ihn "Problemarbeitsverhältnisse" erzeugt würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründeten ihre Enthaltung damit, dass "die Frage der Festsetzung eines unabdingbaren Rechtsanspruchs im Berufsbildungsbericht" Diskussionspotential besitze.
Der gleichen Beschlussempfehlung folgend, wurde ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/6768) abgelehnt. Er sah vor, Praktika nicht durch weitere gesetzliche Regeln einzuschränken. Die SPD-Fraktion kritisierte, der "Ausschluss jeglicher gesetzlicher Maßnahmen und ein vollständiges Vertrauen in den Markt" gingen in die falsche Richtung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermisste in dem Antrag "das nötige Problembewusstsein".
Ein zweiter Antrag der FDP-Fraktion zur beruflichen Bildung ( 16/12665, 16/13686) wurde ebenfalls abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in den Schulen eine stärkere Berufsorientierung anzubieten. Außerdem solle der Übergang von der beruflichen in die akademische Bildung durchlässiger werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrem Antrag ( 16/12680, 16/13686) ein Recht auf Ausbildung sowie eine Neustrukturierung der Berufsausbildung gefordert, die in bundesweit anerkannten Modulen organisiert werden sollte. Dadurch würden die Anerkennung und die Anrechnung einzelner Ausbildungsteilschritte sichergestellt und das Bildungssystem durchlässiger. Auch die Dauer der Ausbildung sollte nach dem Willen der Grünen flexibler gestaltet werden. Der Antrag wurde abgelehnt.