BEGLEITGESETZ
Erste Lesung für 26. August geplant
Nach den letzten Marathon-Sitzungswochen hatten sich die Fraktionen eigentlich auf die parlamentarische Sommerpause gefreut. Doch nachdem die Karlsruher Richter das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon als in Teilen verfassungswidrig bewertet haben, wartet jetzt eine Menge Arbeit auf sie.
Denn es herrrscht Einigkeit darüber, dass noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll; geplant ist dafür der 26. August. Die abschließende dritte Lesung soll in einer Sondersitzung am 8. September stattfinden. Der Bundesrat könnte dem neuen Begleitgesetz am 18. September zustimmen. Der Gesetzentwurf soll aus der Mitte des Bundestages kommen und nicht von der Bundesregierung erarbeitet werden: "Jetzt ist die Legislative ganz alleine gefragt", erklärte Gunther Krichbaum (CDU), Vorsitzender des EU-Ausschusses. Dort und in den Fraktionen wird bereits unter Hochdruck an einem neuen Entwurf für ein Begleitgesetz gearbeitet.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben mit auf den Weg gegeben. Außerdem könnten darin auch einige Passagen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat (BBV) Eingang finden. Sie regelt seit 2006 die Zusammenarbeit zwischen beiden Verfassungsorganen in Angelegenheiten der Europäischen Union, hat aber nicht die Qualität eines Gesetzes. Das bedeutet, dass sie nicht vor Gericht angefochten werden kann.
Wenn der Gesetzentwurf Bundestag und Bundestag erfolgreich durchlaufen hat, kann die Ratifizierungsurkunde Deutschlands in Rom hinterlegt werden - und erst dann gilt der Vertrag als endgültig von Deutschland ratifiziert. Damit in Deutschland alle drei Gesetze in Kraft treten können, müssen allerdings die Ratifizierungsurkunden von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten vorliegen.
Die Einhaltung des Zeitplans in Deutschland wird auch als wichtiges Signal für das zweite Referendum über den EU-Reformvertrag in Irland angesehen. Nach erneuten Zusagen des Europäischen Rates soll das irische Volk am 4. Oktober zum zweiten Mal über den Vertrag abstimmen. Bislang stehen aber auch die Unterschriften des tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus und des polnischen Staatspräsidenten Lech Kaczynski weiter aus.