Die Punkte-Systematik des Flensburger Verkehrszentralregisters wird einfacher und verständlicher gestaltet. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/12993) stimmte der Bundestag am 2. Juli zu ( 16/13407). Die Bundesregierung soll dazu das Punktesystem durch entsprechende Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes reformieren. Dabei muss vor allem das Mehrfachtäterpunktsystem für die Bürgerinnen und Bürger verständlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss sie prüfen, auf welche Weise durch ein vereinfachtes Verfahren die Verkehrsteilnehmer über ihren aktuellen Punktestand informiert werden können. Außerdem sollen die Tilgungsfristen verändert werden, um die Wirkung des Systems zu verbessern.
Landesregierungen sollen schnell und flexibel Gerichtsgrundlagen schaffen dürfen, um notwendige Neuerungen bei der Fahrzeugzulassung zu erproben. Dies beschoss der Bundestag am 2. Juli, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/13109) verabschiedete. Dazu soll eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen eingefügt werden, bei denen zur Anwendung von E-Government Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Fahrzeugen geschaffen werden.
Carsharing-Stellplätze werden nicht privilegiert. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12863), in dem dies gefordert wurde, lehnte der Bundestag am 2. Juli ab ( 16/13582). Danach sollte die Bundesregierung eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung auf den Weg bringen, die es möglich macht, von vor Fremdparkern geschützte Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum auszuweisen. Dann könnten Straßenverkehrsbehörden nach einheitlichen Kriterien Carsharing-Stationen ausweisen, um die Potentiale des Carsharing in den Städten zu erschließen, heißt es im Antrag.
Die Bundesregierung muss im Internet kein Register über die einzelnen Maßnahmen und Projekte der Konjunkturpakete I und II veröffentlichen. Eine entsprechende Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12475) lehnte der Bundestag am 2. Juli ab. In diesem Register sollte jede Maßnahme und jedes Projekt inhaltlich und mit den finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Die Auftragnehmer und -empfänger sollten aufgeführt, und der angestrebte Anreiz zur Stabilisierung der Wirtschaft sollte erklärt und begründet werden. Diese Vorgaben sollten auch für die an die Länder und Kommunen durchgereichten Mittel gelten. Bei den entsprechenden Zuweisungen sollte bei den öffentlichen Empfängern auf ihre entsprechenden Informationspflichten hingewirkt werden. So müsse gewährleistet sein, dass die Bürger die Verwendung ihrer Steuergelder verfolgen können.