1895 lernten die Bilder laufen: Erstmals wurde ein Film öffentlich und vor zahlendem Publikum vorgeführt. Es war in einem Café in Paris. Auf die Frage von George Méliès, einem Theaterregisseur, ob er die Erfindung kaufen könne, antwortete einer der Produzenten jedoch: "Man kann sie einige Zeit als wissenschaftliche Kuriosität ausbeuten, aber davon abgesehen besitzt sie keine kommerzielle Zukunft."
Inzwischen wird nicht mehr die Bedeutung des Mediums Film in Frage gestellt, sondern darüber gestritten, wie sich eine möglichst lückenlose Sicherung dieses kulturellen Erbes umsetzen lässt. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) machte am 1. Juli im Kulturausschuss deutlich, dass eine Einigung mit der Filmindustrie bisher vor allem an der Kostenfrage scheitere. Der Bundestag habe beschlossen, dass möglichst von jedem Film ein Exemplar archiviert werden solle, jedoch ohne Belastung öffentlicher Haushalte. Die Filmbranche erwarte aber, dass der Bund die Kosten für Konservierung und Archivierung übernehme.
Für die nächste Legislaturperiode schlug Neumann vor, zunächst mit einer Pflichtregistrierung aller deutschen Kinofilme beim Bundesarchiv zu beginnen. Diese werde vermutlich 300.000 Euro pro Jahr kosten. Die Registrierung habe den Vorteil, dass man sich einen Überblick über die Anzahl der zu archivierenden Filme verschaffen könne. Als einen zweiten Schritt empfahl Neumann eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Filmkopie. Diese könne im Bundesarchivgesetz festgehalten werden. Diese Pflichthinterlegung solle grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, allerdings gebiete es die Verfassung, Zuschüsse zu gewähren, falls die Abgabe eine unzumutbare Belastung darstelle. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Filme für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar seien.