Soziale Grundrechte sind nach Meinung der Linksfraktion eine "unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben in der sozial gerechten Gesellschaft". Die Abgeordneten möchten deshalb das Grundgesetz ändern, um dem Sozialstaatsgebot größere Geltung einzuräumen. Nach Ansicht der Linksfraktion hat die bislang nicht erfolgte verfassungsrechtliche Konkretisierung des Sozialstaatsgebots zu Unsicherheiten geführt. So sei unklar, welche sozialen Grundrechte Anerkennung fänden, wie weit sie als Leistungsrecht auszugestalten seien und wie sie durchgesetzt werden sollten. Die unzureichende Inhaltsbestimmung des Sozialstaatsgebots mindere seine verfassungsrechtliche Durchsetzungskraft.
Die Fraktionen der FDP, der Linken und der Grünen sind mit ihrem Anliegen gescheitet, eine Sondersitzung des BND-Untersuchungsausschusses einzuberufen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schrieb den Fraktionen, "da dieser Untersuchungsausschuss inzwischen nicht mehr existiert", sehe er keine Grundlage, die beantragte Sitzung zu genehmigen. Lammert zeigte dabei "Verständnis" für das Anliegen, in der Sondersitzung unter anderem das weitere Vorgehen abzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Juni entschieden, dass ein "pauschales Berufen" auf die "exekutive Eigenverantwortung", die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setze, in keinem Fall genüge.