Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) drückt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung aufs Tempo: Nachdem Bundestag und Bundesrat im vergangenen Monat dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ( 16/12852, 16/13106) zugestimmt hatten, legte der Minister den zuständigen Bundestagsausschüssen jetzt den Entwurf der Verordnung vor, die zum Inkrafttreten der Änderungen im Steuerrecht erforderlich ist. Danach sollen die Änderungen erstmals auf das Veranlagungsjahr 2010 Anwendung finden. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Mit dem Gesetz werden Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. So müssen sie den Steuerbehörden die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern. Verweigern Steuerpflichtige die geforderten Angaben, können die Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.
Die Zahl der echten Steueroasen ist kaum feststellbar. Die internationale Wirtschaftsorganisation OECD, die im Auftrag der G-20-Länder Angaben zur Steuerhinterziehung veröffentlicht, hat auf ihrer "Schwarzen Liste" derzeit keine Länder stehen. Anfang April fanden sich dort noch Uruguay, Costa Rica, Malaysia und die Philippinen. Und selbst Österreich und der Schweiz, die sich auf der "Grauen Liste" von Staaten finden, die zwar Zusagen zum Informationsaustausch gemacht, aber noch nicht umgesetzt haben, wird von der OECD in einer Fußnote bescheinigt, auf einem guten Weg zu sein. Steinbrück muss selbst entscheiden, welche Länder er als Steueroasen ansieht. Wie dem Verordnungsentwurf zu entnehmen ist, werden Steueroasen vom Finanzministerium in einem im Bundesteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben aufgeführt.