Die Bundesländer haben die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpaketes II bisher noch kaum abgerufen. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) hervor, den der Haushaltsausschuss am 8. Oktober zur Kenntnis nahm. Danach forderten die Länder bis zum 15. August von den für 2009 zur Verfügung stehenden Finanzhilfen von mindestens 5 Milliarden Euro lediglich rund 95 Millionen Euro an.
Da die Finanzhilfen bereits beim Abschluss von Verträgen mit Auftragnehmern und somit in der Regel vor dem Mittelabschluss beim Bund nachgefragt würden, dürfte der bislang erzielte Konjunktureffekt zwar mehr als rund 95 Millionen Euro betragen, heißt es weiter. Dennoch hat der BRH Zweifel, ob der für das Jahr 2009 vom Gesetzgeber vorgegebene Konjunkturimpuls gesetzt werden kann. Denn das mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz eingesetzte Instrument der Finanzhilfe stehe möglicherweise einer zeitnahen konjunkturellen Impulsgebung tendenziell entgegen: Der mit der Etablierung einer neuen Finanzhilfe unvermeidbar verbundene "timelag" zwischen dem politischen Beschluss, der Schaffung notwendiger Verfahrensregelungen und dem "Ankommen" der Hilfen vor Ort könne eine konjunkturpolitisch gewünschte antizyklische Wirkung dämpfen.
Bund und Länder seien insofern besonders gefordert gewesen, die Voraussetzungen für die konjunkturelle Wirksamkeit der Maßnahmen zu schaffen. Trotz erkennbarer Anstrengungen aller beteiligten Ebenen hätten die Länder jedoch bisher "ihre" Finanzhilfen nur in geringem Umfang abrufen können. Die Höhe der abgerufenen Mittel von 95 Millionen Euro lasse Zweifel zu, ob bis zum Jahresende mindestens die Hälfte der Finanzhilfen ausgegeben werden könnten.