Was ist die Aufgabe von Wahlbeobachtern?
Es geht darum, Wahlprozesse auf der Grundlage internationaler Standards zu beurteilen. Wir sehen uns dabei alle Aspekte eines Wahlprozesses an, so zum Beispiel die Wahlgesetzgebung, den Wahlkampf, die Arbeit der Wahlbehörden, die Medienberichterstattung sowie den Umgang mit möglichen Beschwerden von Parteien, Kandidaten oder Wählern. Der eigentliche Wahltag wird systematisch lediglich in Ländern in Augenschein genommen, wo diesbezüglich Probleme zu befürchten sind.
Nach welchen Kriterien wurde das in Deutschland arbeitende Team ausgesucht?
Unser Team setzt sich aus internationalen Experten zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung und Expertise ausgewählt wurden. Wir bemühen uns bei der Zusammensetzung unserer Beobachterteams auch um regionale Ausgewogenheit, um zu vermeiden, dass Beobachter aus einzelnen Staaten oder Regionen das Team dominieren. Im konkreten Fall haben wir zwölf Experten aus elf verschiedenen OSZE-Mitgliedstaaten, von den USA bis Usbekistan.
Erstmals beobachtet die OSZE eine Wahl in Deutschland. Ist der Ablauf korrekter Wahlen hierzulande gefährdet?
Unsere Entscheidung hat allein damit zu tun, dass Deutschland das einzige große EU-Land ist, in dem wir bisher noch keine Beobachter hatten. Deutschland hat sich, wie jedes andere OSZE-Mitgliedsland auch, dazu verpflichtet, internationale Beobachter zu Wahlen einzuladen. Dies ist - wie schon in der Vergangenheit - geschehen, und wir freuen uns, dass wir die Einladung diesmal annehmen konnten.
Im Vorfeld gab es Kritik am Bundeswahlausschuss, angesichts der Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien. Wird die Delegation in dieser Frage den Kontakt mit dem Bundeswahlleiter suchen?
Unsere Beobachter treffen sich routinemäßig mit dem Chef der Wahlbehörde des jeweiligen Landes. In Deutschland werden sie sich mit dem Bundeswahlleiter treffen, um verschiedene Aspekte des Wahlprozesses zu besprechen. Dabei wird sicherlich auch die Frage der Nichtzulassung einiger Parteien zur Sprache kommen.
Sind die im Abschlussbericht enthaltenen Empfehlungen bindend für das beobachtete Land?
Die Mitgliedstaaten vereinbarten beim letzten OSZE-Gipfel in Istanbul 1999, den Wahlbeurteilungen und Empfehlungen unseres Büros "umgehend Folge zu leisten". Es liegt natürlich im Verantwortungsbereich jedes OSZE-Mitgliedstaates, darüber zu entscheiden, wie mit den in unseren Berichten enthaltenen Empfehlungen konkret umgegangen wird. Wir stehen jedenfalls bereit, Regierungen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Die Fragen stellte
Götz Hausding