Die Grünen-Fraktion will das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern sowie transsexuellen und intersexuellen Menschen im Grundgesetz verankern. Ein Gesetzentwurf der Fraktion ( 17/88) sieht dazu vor, in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufzunehmen.
Die Betroffenen seien in der Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, begründet die Fraktion den Vorstoß. Zwar hätten einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote ihre rechtliche Situation verbessert, doch wirke sich die fehlende Berücksichtigung in dem entsprechenden Grundgesetzartikel negativ auf ihre gesellschaftliche und rechtliche Situation aus. Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung stehe letztlich für das "deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können".
Auch die SPD-Fraktion will einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, wie ihre Rechtsexpertin Christine Lambrecht ankündigte. Im Grundgesetz müsse deutlich gemacht werden, dass "die sexuelle Identität kein Anlass für Diskriminierung sein kann und darf", erklärte sie. Im Bundesrat war erst am 27. November eine Initiative der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg für eine solche Verfassungsänderung gescheitert.