Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am 16. Dezember ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als "Material" zu überweisen.
Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des unverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht lediger Väter von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffene Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.
Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nach dem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei "dringend erforderlich", betonten die Ausschussmitglieder.